Bebauungsplan "Energieplan Ruhlkirchen"
Visualisierung Übersichtsplan Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
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Auftraggeber:
Auftragnehmer:
Projekt:
Zeitraum:
Leistungen:
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Gemeinde Antrifttal,
WSB Projekt GmbH
Dipl.-Ing. Gringel GmbH
Ingenieurbüro für Bauwesen
Bebauungsplan
"Energiepark Ruhlkirchen",
Gemeinde Antrifttal
Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
2009 – 2011
Vorentwurf, Entwurf,
Beschlussfassung
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Die Gemeinde Antrifttal, hat am 12.11.08 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiepark Ruhlkirchen“ beschlossen. Ziel war es im Geltungsbereich des Bebauungsplanes fünf Windenergieanlagen mit einer zulässigen Gesamthöhe von 185 m anzuordnen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes waren die Erstellung des Umweltberichts sowie die gesonderte Grünordnungsplanung verbunden. Im Rahmen des Scopings zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfungen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde festgelegt das folgende Unterlagen zu erbringen sind:
Mit der ersten Offenlage im Januar 2010 und der zweiten Offenlage im August 2010 wurde nach umfangreicher Abwägung das Standortkonzept besser an die Schlagstruktur angepasst und die Anzahl der Anlagenstandorte auf vier reduziert. Mit dem Satzungsbeschluss vom Februar 2011 und der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes trat der Bebauungsplan „Energiepark Ruhlkirchen“ am 30.06.2011 in Kraft.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Antrifttal verfolgte das Ziel, eine „Vorrangzone Windenergienutzung“ des rechtskräftigen Flächennutzungsplans (30.10.2003) zu erweitern und diese als Sonstige Sonderbaufläche Zweckbestimmung Windenergienutzung nach § 11 BauNVO auszuweisen. Die geplante Erweiterung dieser Flächenabgrenzung erfolgte parallel zur Aufstellung des Regionalplanentwurfes Mittelhessen 2009 und war damit zusätzlich darauf ausgerichtet den Flächennutzungsplan den Vorgaben des Regionalplan-entwurfes Mittelhessen 2009 zum Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 552 zu entsprechen. Städtebauliche Zielsetzungen der Gemeinde Antrifttal Es war das Ziel der Gemeinde Antrifttal zum einen Flächen anzubieten, die zur Erzeugung umweltschonender regenerativer Energien aus Windkraft dienen und entsprechende Eignung besitzen. Zum anderen waren die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen zu berücksichtigen, die die Auswirkungen und Folgewirkungen der Errichtung der Windenergieanlagen minimieren. Ziele / Festlegungen des Flächennutzungsplans:
Mit der ersten Offenlage im Januar 2010 und der zweiten Offenlage im August 2010 erfolgte nach umfangreicher Abwägung und Feststellungsbeschluß die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Juni 2011 durch das Regierungspräsidium Gießen. |
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